Ratgeber · Luxemburg

Steuerklasse Luxemburg: 1, 1a oder 2, welche gilt für Sie?

Ihre Steuerklasse bestimmt den Monatstarif, der auf Ihr Gehalt angewendet wird. Einwohner erhalten sie automatisch, Nichtansässige bekommen standardmäßig Klasse 1. Deshalb zahlen verheiratete Grenzgänger oft zu viel, bis sie einen Antrag stellen.

Die drei Klassen

Die Luxemburger Steuerklassen 1, 1a und 2 sind ein eigenes System und entsprechen nicht den deutschen Steuerklassen I bis VI. Klasse 1: Alleinstehende. Klasse 1a: Alleinerziehende mit Kind im Haushalt und Personen über 64. Klasse 2: Ehepaare und eingetragene Partner mit gemeinsamer Veranlagung sowie Verwitwete für drei Jahre. Klasse 2 teilt das Haushaltseinkommen vor Anwendung des Tarifs in zwei Hälften. Deshalb ist sie günstiger, wenn ein Partner weniger verdient.

Nichtansässige

Grenzgänger sind standardmäßig in Klasse 1. Sind mindestens 90 % Ihres weltweiten Einkommens in Luxemburg steuerpflichtig (bei Einwohnern Belgiens 50 % der beruflichen Einkünfte des Haushalts), können Sie die Gleichstellung mit Ansässigen („assimilation“) beantragen: Klasse 2 und Zugang zu allen Abzügen. Verdient Ihr Ehepartner ähnlich viel, können Sie stattdessen auch die Einzelveranlagung („imposition individuelle“) wählen.

Was es bringt

Bei 60.000 EUR brutto beträgt die Steuer in Klasse 1 rund 11.000 EUR, in Klasse 2 mit nicht berufstätigem Ehepartner rund 5.000 EUR. Bei zwei ähnlichen Gehältern schrumpft der Vorteil, und die Einzelveranlagung kann günstiger sein. Rechnen Sie beide Varianten durch, bevor Sie sich entscheiden.

So ändern Sie die Klasse

Bitten Sie das ACD-Büro für Nichtansässige (RTS non-résidents), Klasse 2 auf Ihre Steuerkarte einzutragen (wirksam ab der nächsten Abrechnung), und bestätigen Sie die Wahl in der Steuererklärung (Formular 100) bis zum 31. Dezember des Folgejahres.

Prüfen Sie Ihre eigene Abrechnung. Laden Sie sie hoch: Jede Zeile wird erklärt, die Sätze werden geprüft und die Fragen an die Personalabteilung für Sie formuliert. Kostenlos, nichts wird gespeichert. Meine Abrechnung entschlüsseln

Häufige Fragen

Ich habe dieses Jahr geheiratet. Ändert sich meine Klasse sofort?

Einwohner: Die Steuerkarte wird aktualisiert, sobald die Gemeinde die Ehe eingetragen hat. Nichtansässige: Sie müssen die Änderung beantragen, die Gleichstellung wird mit der Steuererklärung bestätigt.

Weitere Ratgeber

Richtwerte, Stand Oktober 2026. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.