Grenzgänger Luxemburg im Homeoffice: die 34-Tage-Regel
Für Grenzgänger im Homeoffice gelten zwei verschiedene Grenzen: eine steuerliche (34 Tage) und eine für die Sozialversicherung (25 % der Arbeitszeit, bis zu 49,9 % nach dem Rahmenabkommen zur Telearbeit). Beide zu verwechseln ist der häufigste Fehler.
Steuer: 34 Tage
Die Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und Frankreich, Belgien und Deutschland erlauben bis zu 34 Arbeitstage im Jahr außerhalb Luxemburgs (Homeoffice, aber auch Dienstreisen und Schulungen im Ausland), ohne dass sich ändert, wo das Gehalt versteuert wird. Oberhalb dieser Grenze werden die Tage außerhalb Luxemburgs ab dem ersten Tag in Ihrem Wohnsitzstaat steuerpflichtig. Ihr Arbeitgeber teilt den Lohnsteuerabzug dann unter Umständen auf, und Ihre Steuererklärung zu Hause wird aufwendiger.
Sozialversicherung: 25 % und das Rahmenabkommen
Nach EU-Recht wechseln Sie in die Sozialversicherung Ihres Wohnsitzstaats, wenn Sie dort 25 % oder mehr Ihrer Arbeitszeit leisten. Seit Juli 2023 erlaubt ein multilaterales Rahmenabkommen bis zu 49,9 % Telearbeit, ohne dass Sie die Luxemburger Sozialversicherung verlassen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber es beantragt und die Telearbeit regelmäßig stattfindet. Luxemburg, Frankreich, Belgien und Deutschland haben alle unterzeichnet.
Was Sie festhalten sollten
Führen Sie eine Liste Ihrer Arbeitstage. Zählen Sie jeden Tag, an dem Sie zumindest teilweise außerhalb Luxemburgs gearbeitet haben. Viele Arbeitgeber begrenzen das Homeoffice deshalb im Vertrag auf 34 Tage. Die Lohnabrechnung selbst zeigt das selten. Fragen Sie die Personalabteilung vor Dezember nach der Jahreszählung.
Prüfen Sie Ihre eigene Abrechnung. Laden Sie sie hoch: Jede Zeile wird erklärt, die Sätze werden geprüft und die Fragen an die Personalabteilung für Sie formuliert. Kostenlos, nichts wird gespeichert. Meine Abrechnung entschlüsseln
Häufige Fragen
Zählt ein Schulungstag in Paris als Homeoffice-Tag?
Für die steuerliche Zählung ja: Jeder Arbeitstag, an dem Sie sich physisch außerhalb Luxemburgs aufhalten, zählt.
Was passiert, wenn ich mehr als 34 Tage habe?
Ihr Wohnsitzstaat besteuert den Teil des Gehalts, der auf die dort gearbeiteten Tage entfällt. In Frankreich kann das je nach Einkommen günstiger oder teurer sein. Der Plus-Bericht von Payslop schätzt das für Sie.
Weitere Ratgeber
- Steuerklasse Luxemburg: 1, 1a oder 2, welche gilt für Sie?
- Keine Steuerkarte in Luxemburg: Warum 33 % Steuer abgezogen werden
Richtwerte, Stand Oktober 2026. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.