Ratgeber · Luxemburg

Lohnabrechnung Luxemburg: jede Zeile der fiche de salaire erklärt

Eine Luxemburger Lohnabrechnung folgt einer festen Logik: Brutto, dann Sozialbeiträge, dann die steuerpflichtige Grundlage, dann Steuer und Steuergutschriften, dann weitere Abzüge, zuletzt das Netto. Wenn Sie die Reihenfolge kennen, verlieren die französischen Kürzel ihren Schrecken.

Vom Brutto zur Steuergrundlage

Das Bruttogehalt („salaire brut“) umfasst Ihr Grundgehalt plus Überstunden, Prämien und Sachbezüge. Davon gehen drei Sozialbeiträge des Arbeitnehmers ab: Rentenversicherung („assurance pension“) 8,5 % (bis Dezember 2025 waren es 8 %, die Rentenreform hat den Satz zum 1. Januar 2026 erhöht), Krankenversicherung 2,80 % + 0,25 % (CNS) und Pflegeversicherung („assurance dépendance“) 1,4 %, berechnet auf das Brutto abzüglich eines Viertels des Mindestlohns. Renten- und Krankenversicherung sind steuerlich abziehbar, die Pflegeversicherung nicht. Die steuerpflichtige Grundlage („brut imposable“) ist daher Brutto minus Renten- minus Krankenversicherung.

Steuer und Steuergutschriften

Die Lohnsteuer („retenue d'impôt“) wird nach dem Monatstarif Ihrer Steuerklasse (1, 1a oder 2) berechnet, wie sie auf Ihrer Steuerkarte steht. Zwei Steuergutschriften werden direkt auf der Abrechnung verrechnet, wenn die Steuerkarte das vorsieht: der CIS („crédit d'impôt salarié“, bis zu 50 EUR im Monat) und der CI-CO2 (bis zu 14 EUR im Monat). Beide werden ab 40.000 EUR Jahresbrutto schrittweise abgebaut. Bei niedrigen Einkommen kann zusätzlich der CISSM erscheinen.

Weitere Zeilen

Essensschecks („chèques-repas“): Ihr Eigenanteil, meist 2,80 EUR pro Scheck, wird abgezogen, den Rest zahlt der Arbeitgeber steuerfrei bis 15 EUR. Sachbezug Dienstwagen („avantage en nature voiture“): Der steuerpflichtige Wert des Wagens wird den Bemessungsgrundlagen hinzugerechnet und danach wieder abgezogen, damit Ihr ausgezahltes Netto nicht künstlich erhöht wird. Index („indice“): der Lebenshaltungskostenindex, der auf Ihr Gehalt angewendet wird. Er springt um 2,5 %, wenn eine Indextranche ausgelöst wird. Urlaubssaldo („solde congés“): Ihr Resturlaub, mindestens 26 Tage im Jahr.

Was Sie jeden Monat prüfen sollten

Brutto minus alle Abzüge ergibt das Netto; die drei Beitragssätze; Ihre Steuerklasse; ob die Indexzahl aktuell ist; die Zahl der Essensschecks im Vergleich zu den Arbeitstagen; Überstunden mit 140 % vergütet. Payslop führt diese Prüfungen kostenlos durch.

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Häufige Fragen

Warum beträgt die Pflegeversicherung nicht genau 1,4 % meines Bruttos?

Weil von der Bemessungsgrundlage zuerst ein Freibetrag von einem Viertel des Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer abgezogen wird (692,83 EUR seit der Indextranche im Juni 2026, davor 675,94 EUR). Das gilt für Beschäftigte mit mindestens 150 Arbeitsstunden im Monat.

Wo steht der Anteil des Arbeitgebers?

Er wird Ihnen nicht abgezogen. Manche Abrechnungen drucken ihn zur Information mit („charges patronales“), etwa 12 % bis 15 % des Bruttos.

Weitere Ratgeber

Richtwerte, Stand Oktober 2026. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.