Ratgeber · Luxemburg

Essensschecks in Luxemburg: Was Sie zahlen und was Sie bekommen

Essensschecks („chèques-repas“) sind der häufigste kleine Fehler auf Luxemburger Lohnabrechnungen: falsche Anzahl, falscher Eigenanteil oder Schecks für Tage, an denen Sie gar nicht gearbeitet haben.

Die Regeln

Der Arbeitgeber kann pro tatsächlich gearbeitetem Tag einen Scheck ausgeben. Bis zu 15 EUR pro Scheck sind steuer- und sozialabgabenfrei, sofern Sie einen Eigenanteil von 2,80 EUR zahlen. Ihr Anteil wird vom Netto abgezogen. Die 12,20 EUR des Arbeitgebers sind ein steuerfreier Vorteil im Wert von rund 2.900 EUR im Jahr bei 240 Tagen.

Was Sie prüfen sollten

Die Zahl der berechneten Schecks sollte den gearbeiteten Tagen entsprechen (nicht Urlaub, nicht Krankheitstage, nicht Homeoffice, falls die Regelung im Betrieb es ausschließt, was selten ist). Der Eigenanteil sollte 2,80 EUR mal Anzahl betragen. Schecks für einen ganzen Monat, obwohl Sie zwei Wochen Urlaub hatten, sind ein Fehler zu Ihren Gunsten, den die Lohnbuchhaltung später zurückfordern kann.

Danach fragen

Essensschecks sind nicht Pflicht. Bietet Ihr Arbeitgeber keine an, lohnt es sich, danach zu fragen: Sie kosten den Arbeitgeber weniger als eine gleichwertige Gehaltserhöhung und sind für Sie steuerfrei.

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Häufige Fragen

Darf der Arbeitgeber mehr als 2,80 EUR abziehen?

Die Befreiung setzt bei einem Scheck von 15 EUR einen Eigenanteil von mindestens 2,80 EUR voraus. Ein höherer Anteil schmälert den Vorteil und ist unüblich.

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Richtwerte, Stand Oktober 2026. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.