Weihnachtsgeld: warum so viel abgezogen wird (2026)
Weihnachtsgeld und ein 13. Monatsgehalt sind voll steuer- und beitragspflichtig, werden aber anders berechnet als Ihr Monatsgehalt. Die Lohnsteuer darauf richtet sich nach Ihrem Jahreseinkommen, deshalb geht prozentual meist deutlich mehr ab als von einem normalen Monat. Das ist in der Regel kein Fehler.
Prüfen Sie Ihre eigene Abrechnung. Laden Sie sie hoch: Jede Zeile wird erklärt, die Sätze werden geprüft und die Fragen an die Personalabteilung für Sie formuliert. Kostenlos, nichts wird gespeichert. Meine Abrechnung entschlüsseln
Haben Sie einen Anspruch?
Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Er ergibt sich aus einem Tarifvertrag (im öffentlichen Dienst etwa die Jahressonderzahlung nach TVöD, mit dem Novembergehalt), aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder aus betrieblicher Übung: Zahlt der Arbeitgeber mehrere Jahre in Folge ohne klaren Freiwilligkeitsvorbehalt, kann daraus ein Anspruch entstehen. Ob Sie bei Eintritt oder Austritt im Laufe des Jahres einen anteiligen Betrag bekommen, hängt vom Zweck der Zahlung und vom genauen Wortlaut ab. Ein 13. Monatsgehalt als reine Vergütung für Ihre Arbeit gibt es in der Regel anteilig, ein Weihnachtsgeld für Betriebstreue kann an einen Stichtag geknüpft sein. Rückzahlungsklauseln sind nur in engen Grenzen wirksam.
Lohnsteuer: warum der Abzug so hoch aussieht
Weihnachtsgeld ist ein sonstiger Bezug. Der Arbeitgeber schätzt Ihren Jahresarbeitslohn ohne die Zahlung, berechnet darauf die Jahreslohnsteuer, dann noch einmal mit der Zahlung. Die Differenz ist die Lohnsteuer auf das Weihnachtsgeld. Weil der Tarif progressiv ist, wird die Zahlung mit Ihrem Grenzsteuersatz besteuert, also dem Satz für die obersten Euro Ihres Einkommens. Ihr Monatsgehalt dagegen trägt nur den Durchschnittssatz, in dem der Grundfreibetrag steckt. Grob gerechnet, Steuerklasse I, ohne Kinder und Kirchensteuer, 4.000 EUR brutto im Monat: Ein normaler Monat kostet rund 500 EUR Lohnsteuer, etwa 13 %. Auf 4.000 EUR Weihnachtsgeld sind es knapp 1.000 EUR, etwa ein Viertel, dazu rund 870 EUR Sozialversicherung.
Sozialversicherung und Beitragsbemessungsgrenze
Weihnachtsgeld ist eine Einmalzahlung und in allen vier Zweigen beitragspflichtig, zu den üblichen Sätzen. Beiträge fallen aber nur an, soweit die anteilige Jahres-Beitragsbemessungsgrenze noch nicht ausgeschöpft ist: die Grenze für die Monate, die Sie in diesem Jahr bei diesem Arbeitgeber beschäftigt waren, bis einschließlich Auszahlungsmonat, abzüglich des bereits verbeitragten Entgelts. 2026 liegt die Grenze bei 69.750 EUR im Jahr für Kranken- und Pflegeversicherung und bei 101.400 EUR für Renten- und Arbeitslosenversicherung. Beispiel: Bei 5.500 EUR im Monat seit Januar sind bis Dezember 66.000 EUR verbeitragt. In der Kranken- und Pflegeversicherung bleiben nur 3.750 EUR des Weihnachtsgelds beitragspflichtig, in der Rentenversicherung der ganze Betrag. Die Märzklausel betrifft nur Zahlungen von Januar bis März.
Soli und Kirchensteuer
Die Kirchensteuer beträgt auch auf das Weihnachtsgeld 8 % der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg und 9 % in den übrigen Ländern, und nur bei Mitgliedschaft in einer steuererhebenden Kirche. Der Solidaritätszuschlag fällt auf die Zahlung nur an, wenn Ihre Jahreslohnsteuer einschließlich Weihnachtsgeld über der Freigrenze liegt: 2026 sind das 20.350 EUR in den Steuerklassen I, II, IV, V und VI und das Doppelte in Steuerklasse III. Bei den meisten Beschäftigten bleibt die Soli-Zeile deshalb auch im Dezember leer. Erscheint dort ein Betrag, obwohl Ihr Einkommen deutlich darunter liegt, lohnt sich eine Nachfrage.
Was Sie auf der Abrechnung prüfen sollten
Die Höhe passt zu Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag, bei Teilzeit oder unterjährigem Eintritt anteilig, wenn die Regelung das vorsieht; das Weihnachtsgeld steht als Einmalbezug oder sonstiger Bezug in einer eigenen Zeile; Steuerklasse und Kinderfreibeträge stimmen; Kranken- und Pflegeversicherung wurden bei hohem Gehalt nur bis zur anteiligen Grenze berechnet; kein Soli bei normalem Einkommen. Zu viel einbehaltene Lohnsteuer, etwa weil Ihr Jahreslohn zu hoch geschätzt wurde, bekommen Sie mit der Steuererklärung zurück. Payslop prüft das kostenlos.
Prüfen Sie Ihre eigene Abrechnung. Laden Sie sie hoch: Jede Zeile wird erklärt, die Sätze werden geprüft und die Fragen an die Personalabteilung für Sie formuliert. Kostenlos, nichts wird gespeichert. Meine Abrechnung entschlüsseln
Häufige Fragen
Bekomme ich die Steuer auf das Weihnachtsgeld zurück?
Meist nicht vollständig, denn die Berechnung über den Jahresarbeitslohn trifft die tatsächliche Steuer in der Regel gut. Eine Erstattung gibt es vor allem, wenn Ihr Jahreslohn zu hoch geschätzt wurde, etwa bei Eintritt im Laufe des Jahres, oder wenn Sie Werbungskosten über dem Pauschbetrag haben.
Lohnt es sich, das Weihnachtsgeld in den Januar zu verschieben?
Nur selten. Die Steuer hängt dann am Einkommen des neuen Jahres, das bei gleichem Gehalt ähnlich hoch ist. Ob eine Verschiebung überhaupt möglich ist, regelt Ihr Vertrag oder Tarifvertrag.
Ist Weihnachtsgeld dasselbe wie ein 13. Monatsgehalt?
Steuerlich und in der Sozialversicherung werden beide gleich behandelt. Arbeitsrechtlich kann der Unterschied zählen: Ein 13. Monatsgehalt vergütet meist Ihre Arbeit und steht anteilig zu, Weihnachtsgeld kann an Betriebstreue oder einen Stichtag gebunden sein.
Weitere Ratgeber
Richtwerte, Stand Oktober 2026. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.