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Gehaltsabrechnung verstehen: jede Zeile erklärt (2026)

Eine Gehaltsabrechnung beginnt mit Ihren persönlichen Steuermerkmalen, dann folgen das Brutto, die Steuern und die Sozialversicherung. Die Angaben ganz oben bestimmen fast alles, was danach kommt. Prüfen Sie sie deshalb zuerst.

Prüfen Sie Ihre eigene Abrechnung. Laden Sie sie hoch: Jede Zeile wird erklärt, die Sätze werden geprüft und die Fragen an die Personalabteilung für Sie formuliert. Kostenlos, nichts wird gespeichert. Meine Abrechnung entschlüsseln

Die Angaben oben

Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Konfession (ev, rk oder --), steuerliche Identifikationsnummer, Sozialversicherungsnummer und Krankenkasse. Ihr Arbeitgeber ruft die Steuermerkmale elektronisch beim Finanzamt ab (ELStAM). Geht das nicht, etwa weil Sie Ihre Steuer-ID noch nicht angegeben haben, muss er Steuerklasse VI anwenden, die teuerste.

Die Steuerklassen

I: ledig, getrennt lebend oder geschieden. II: alleinerziehend mit Kind im Haushalt, mit Entlastungsbetrag. III und V: Ehepaare, bei denen einer deutlich mehr verdient; der Besserverdienende nimmt III, der andere V. IV: Ehepaare mit ähnlichem Einkommen (auf Wunsch IV mit Faktor). VI: Zweitjob oder fehlende Daten. Die Steuerklasse bestimmt nur, wie viel monatlich einbehalten wird, nicht Ihre endgültige Jahressteuer. Die regelt die Steuererklärung; bei III und V ist sie Pflicht.

Die Steuern

Die Lohnsteuer wird nach den Jahrestabellen berechnet; 2026 sind die ersten 12.348 EUR des zu versteuernden Einkommens steuerfrei (Grundfreibetrag). Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Lohnsteuer, fällt aber erst an, wenn die Jahreslohnsteuer 20.350 EUR übersteigt (Einzelveranlagung 2026), mit einer Milderungszone darüber. Die meisten Beschäftigten zahlen ihn daher nicht mehr. Die Kirchensteuer beträgt 8 % der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg und 9 % in den übrigen Ländern, und nur für Mitglieder einer steuererhebenden Kirche.

Die Sozialversicherung

Die Beiträge teilen Sie sich in der Regel zur Hälfte mit dem Arbeitgeber. Ihr Anteil 2026: Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Krankenversicherung 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags Ihrer Krankenkasse (durchschnittlich 2,9 % im Jahr 2026, oft mehr), Pflegeversicherung 1,8 %, plus 0,6 % Zuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren, und weniger ab dem zweiten Kind unter 25. In Sachsen ist die Pflegeversicherung anders aufgeteilt. Kranken- und Pflegeversicherung enden bei 5.812,50 EUR im Monat (Beitragsbemessungsgrenze), Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 8.450 EUR. Zwischen 603,01 und 2.000 EUR im Monat (Midijob) zahlen Sie reduzierte Beiträge.

Weitere Zeilen

Vermögenswirksame Leistungen (VL): ein Arbeitgeberzuschuss, der in einen Sparvertrag fließt. Geldwerter Vorteil: der steuerpflichtige Wert eines Sachbezugs, etwa 1 % des Listenpreises pro Monat für einen auch privat genutzten Dienstwagen (0,25 % für die meisten Elektroautos). Er wird für Steuer und Sozialversicherung hinzugerechnet und danach wieder abgezogen, weil Sie kein Geld erhalten haben. Steuer-Brutto und SV-Brutto können vom Gesamtbrutto abweichen, etwa durch steuerfreie Zuschläge oder Entgeltumwandlung für die Betriebsrente. Netto ist der Betrag nach Steuern und Sozialversicherung; der Auszahlungsbetrag ist das, was nach weiteren Abzügen wie der VL-Sparrate auf Ihrem Konto ankommt.

Was Sie jeden Monat prüfen sollten

Steuerklasse und Kinderfreibeträge passen zu Ihrer Situation; Kirchensteuer nur bei Kirchenmitgliedschaft; der Zusatzbeitrag entspricht dem aktuellen Satz Ihrer Krankenkasse; kein Kinderlosenzuschlag, wenn Sie Kinder haben (der Arbeitgeber braucht einen Nachweis); Stunden und Überstunden; Ihr Urlaubsanspruch (gesetzlich mindestens 20 Tage bei einer Fünftagewoche, vertraglich oft 25 bis 30). Der Mindestlohn beträgt 2026 13,90 EUR pro Stunde. Payslop führt diese Prüfungen kostenlos durch.

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Häufige Fragen

Warum habe ich im ersten Job Steuerklasse VI?

Ihr Arbeitgeber konnte Ihre Steuermerkmale noch nicht abrufen, meist weil die Steuer-ID fehlt. Sie kommt einige Wochen nach der Anmeldung Ihres Wohnsitzes per Post. Sobald der Arbeitgeber sie hat, gilt die richtige Klasse; zu viel gezahlte Lohnsteuer korrigiert die Lohnabrechnung im selben Jahr, oder Sie bekommen sie mit der Steuererklärung zurück.

Muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Mit nur einem Job in Steuerklasse I nicht, sie lohnt sich aber oft. Pflicht ist sie bei Steuerklasse III und V, IV mit Faktor, einem Zweitjob in Klasse VI oder mehr als 410 EUR im Jahr an Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Kurzarbeitergeld.

Warum ist mein Krankenkassenbeitrag anders als der meiner Kollegin?

Jede Krankenkasse legt ihren eigenen Zusatzbeitrag fest. Die Hälfte davon wird Ihnen abgezogen, deshalb können zwei Menschen mit gleichem Gehalt unterschiedliche Beiträge haben.

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Richtwerte, Stand Oktober 2026. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.